Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule
Die Beratung junger Zuwanderer und Zuwanderinnen, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein Hochschulstudium aufnehmen oder eine akademische Laufbahn fortsetzen möchten, wurde 2009 bei den Jugendmigrationsdiensten (JMD) angesiedelt.
Die bisherigen Beraterinnen und Berater der Otto-Benecke-Stiftung e.V. sind jetzt unter der Bezeichnung "Bildungsberatung GF-H" zu erreichen. Die Beraterinnen und Berater sind weiterhin für die Zulassung zur Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H), für die Bildungsberatung und Ausbildungsplanung einschließlich der Beratung zur Verwertbarkeit und Anerkennung von Vorbildungen aus den Herkunftsländern zuständig.
Die Bildungsberatung "Garantiefonds Hochschule (GF-H)" der Jugendmigrationsdienste berät im Rahmen der Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) junge zugewanderte
- Sekundarschulabsolvent/innen (einschließlich der Absolventen von mindestens 10 aufeinanderfolgenden Schuljahren im Herkunftsland),
- Studierende (in der Regel mit einer im Herkunftsland unterbrochenen Hochschulausbildung)
und
- Akademiker/innen, die eine akademische Laufbahn in Deutschland aufnehmen oder fortsetzen möchten.
Die Bildungsberatung GF-H informiert individuell und ausführlich über die Möglichkeiten, ausländische Vorbildungen für die Fortsetzung der Ausbildung oder für den akademischen Arbeitsmarkt zu nutzen.
Die Beratung
Kernpunkte der Beratung sind:
- Bewertung der Kompetenzen und Vorbildung für eine angestrebte Hochschullaufbahn bzw. akademische Erwerbstätigkeit sowie Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Anerkennung
- Spracherwerb
- Erwerb bzw. Ergänzung der Hochschulreife
- Studienangebot in Deutschland und Studienfachwahl
- Praktika und Voraussetzungen für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt
- Bewerbungsverfahren sowie Zulassungs- oder Einstellungskriterien
- Ausbildungskosten und Förderungsangebote (einschließlich Prüfung der der Voraussetzung und Zulassung zur Förderung nach den RL-GF-H)
Der Ausbildungsplan
Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickelt die Beratung einen individuellen Ausbildungsplan.
Kandidatinnen und Kandidaten mit entsprechenden Voraussetzungen können zwecks Erwerb der Hochschulreife und/oder notwendiger Sprachkenntnisse sowie in Praktika zur Vorbereitung auf eine akademische Erwerbstätigkeit nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) gefördert werden. Die Zulassung zu der Förderung erfolgt in den Bildungsberatungsstellen GF-H der Jugendmigrationsdienste.
Kontakt
Willi Hendrichs
Sonderlehrgang / Abiturkurs in Geilenkirchen.
Pater-Briers-Weg 85
52511 Geilenkirchen
Tel: (02451) 7616 (montags u. mittwochs)
Beratung am Sprachkurs Köln
Schönhauser Str. 64
50968 Köln
Tel: (0221) 9378723 (dienstags u. freitags)
c/o Humboldthaus
Pontstr. 41
52062 Aachen
Tel. (0241) 80-99153 (donnerstags)
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