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Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren

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Der Weg zur Kur

Grundsätzlich ist für die Finanzierung einer Mütter oder Mutter-Kind-Kur die Krankenkasse, bei der Sie und Ihre Kinder krankenversichert sind, zuständig. Um eine Kostenübernahmeerklärung für die Kurmaßnahme zu erhalten müssen Sie bei der Krankenkasse ärztliche Atteste über Ihre gesundheitlichen Störungen und gegebenenfalls die Ihrer Kinder, sowie in der Regel eine persönliche, schriftliche Darstellung ihrer Belastungssituation, vorlegen.

Attestvordrucke bzw. Antragsunterlagen erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse oder während des Beratungsgesprächs in unserer Kurberatungsstelle. Des Weiteren ist es auch möglich, sich Attestvordrucke des Müttergenesungswerkes unter www.muettergenesungswerk.de herunter zu laden.

Sie können bereits vor einem Besuch bei Ihrem Arzt mit unserer Beratungsstelle einen Gesprächstermin vereinbaren um Unterstützung im Antragsverfahren zu erhalten. Selbstverständlich können Sie aber auch bereits von Ihrem Hausarzt oder Facharzt ausgefüllte Atteste zum Beratungsgespräch mitbringen.

Im Beratungsgespräch suchen wir auch mit Ihnen gemeinsam nach einem passenden Kurplatz für Sie und Ihre Kinder und nehmen eine entsprechende Reservierung vor.

Sie können den Antrag auf Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse zusammen mit dem entsprechenden Kurhausvorschlag über unsere Beratungsstelle weiterleiten lassen. Sie haben aber auch die Möglichkeit Ihre Unterlagen selbst bei der Krankenkasse einzureichen, einen entsprechenden Bescheid abzuwarten, und sich dann zur Vermittlung und Vorbereitung auf die Kur mit uns in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie die Unterstützung unserer Beratungsstelle wünschen, nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren einen Gesprächstermin.