Betreuung von Demenzkranken und psychisch erkrankten Menschen
Die Alltagsbegleitung geschieht auf Grundlage eines Gesetzes zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf. Die Kasse stellt dem Pflegebedürftigen zusätzlich zum Pflegegeld einen Betrag von 1.200 bis 2.400 € pro Jahr für eine Alltagsbegleitung zur Verfügung.
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