Pflegeaufwand/Zeitvorgaben
Um in eine Pflegestufe eingruppiert zu werden, muss man eine bestimmte Zeit an Pflege pro Tag nötig haben. Die Höhe der Pflegestufe richtet sich nach dem Zeitwert.
| Stufe1: |
Sie benötigen mindestens einmal täglich Hilfe für zwei pflegerische Verrichtungen, plus mehrmals in der Woche bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Der Zeitaufwand muss bei 90 Minuten am Tag insgesamt liegen, wobei der Aufwand für pflegerische Tätigkeiten mit mehr als 45 Minuten deutlich überwiegen muss. |
| Stufe 2: |
Sie benötigen mindestens dreimal täglich Hilfe zu verschiedenen Tageszeiten bei der Pflege und zusätzlich mehrmals in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Der Zeitaufwand muss bei 180 Minuten am Tag liegen, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mit 120 Minuten am Tag deutlich überwiegen muss.
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| Stufe 3: |
Sie benötigen Hilfe rund um die Uhr, auch nachts. Nächtlicher Pflegebedarf liegt vor, wenn jede Nacht mindestens ein Einsatz nötig wird, der die Nachtruhe der Pflegeperson unterbricht.
Zusätzlich erfolgt mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Versorgung. Für diese Pflegestufe werden mindestens 300 Minuten Hilfe am Tag nötig, wobei der Aufwand für die pflegerische Tätigkeit bei mindestens 240 Minuten liegen muss.
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Zu den pflegerischen Verrichtungen gehören die Körperpflege, Duschen oder Baden, die Zahn-, bzw. Mundpflege, das Kämmen, das Rasieren, die Darm- und Blasenentleerung.
Außerdem rechnet man zu diesem Bereich die Zeiten für die Nahrungszubereitung und das Verabreichen der Nahrung, bzw. Flüssigkeit. Ebenso die Hilfe bei der Mobilität, wie z. B. Aufstehen und Zubettgehen, das An- und Auskleiden, Hilfe beim Gehen, Stehen, Treppensteigen, und das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
Zu den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten gehört das Spülen, Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, das Wechseln der Wäsche, das Waschen der Wäsche und Kleidung sowie das Beheizen der Wohnung.
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