Pflegestufen
Es gibt drei Stufen von Pflegebedürftigkeit. Die jeweilige Stufe wird an Hand des persönlichen täglichen Pflegebedarfes ermittelt.
Man unterscheidet hierbei drei verschiedene Leistungen:
Bei der Geldleistung stellt die Kasse dem Versicherten je nach Stufe folgende Beträge zur Verfügung:
- Stufe 1: 235 €
- Stufe 2: 440 €
- Stufe 3: 700 €
Davon muss der Versicherte seine Pflege selbst sicher stellen.
Bei der Sachleistung wird die Pflege von einem Pflegedienst Ihrer Wahl durchgeführt. Die erbrachte Leistung rechnet der Pflegedienst mit der Kasse ab. Hierfür stellt die Kasse folgende Summen zur Verfügung:
- Stufe 1: 450 €
- Stufe 2: 1100 €
- Stufe 3: 1550 €
Bei der Kombinationsleistung werden die Leistungen der Sachleistung zu Grunde gelegt. Wenn der Pflegedienst jedoch diese Leistung nicht in voller Höhe ausschöpft, wird der restliche Betrag im prozentualen Anteil zur Geldleistung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
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