Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege tritt ein, wenn die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist. Die Kasse übernimmt die Kosten der Ersatzpflege für 28 Tage oder stundenweise je Kalenderjahr in der Höhe von maximal 1.550,- €. Voraussetzung ist allerdings, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate im häuslichen Bereich gepflegt hat.
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