Aufnahme
Die Aufnahme kann erfolgen, nachdem ein erstes Informationsgespräch mit dem Suchtkranken, in der Regel in Begleitung einer Betreuungsperson, durchgeführt wurde. Dabei bekommt der Betroffene Informationen über das Konzept und die Möglichkeit, das Haus kennen zu lernen. Hinsichtlich seines Krankheitsverlaufes und seiner Bereitschaft, in einer Gemeinschaft abstinent zu leben, wird er befragt.
Vor der Aufnahme werden folgende Unterlagen benötigt:
- Aufnahmeantrag/Sozialbericht
- Formular "Individuelles Hilfeplanverfahren"
- Arztbericht
- Bescheinigung über vorausgegangene Entgiftung
- Antrag auf Kostenübernahme bzw. die Kostenzusage des Sozialhilfeträgers
Kostenregelung
Kosten- und Leistungsträger für die Unterbringung im Haus Christophorus ist in der Regel der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Die gesetzliche Anspruchsgrundlage bilden dabei die §§ 53 ff SGB XII (Eingliederungshilfe).
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